Corona - NEWS

Turnverein

CORONA-VERORDNUNG SPORT - PRÄZISIERUNGEN IN DER ÜBERSICHT ÜBER DIE REGELUNGEN FÜR DEN SPORT, GÜLTIG SEIT DEM 4. NOVEMBER

Update 8.11.: Corona-Verordnung Sport - Präzisierungen in der Übersicht über die Regelungen für den Sport, gültig seit dem 4. November

Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport nahm Präzisierungen in der Übersicht über die aktuell geltenden Regelungen für den Sport vor.

Die Präzisierungen (gelb markiert) beziehen sich auf die Durchführung von Wettkampfveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen im Sport (§ 10 CoronaVO und § 1 CoronaVO in Verbindung mit §§ 2, 3, 4 und 6 CoronaVO Sport).

20211108_Regelungen-fuer-den-Sport-ab-5.-November-2021.pdf

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Kultusministeriums auf die Frage danach, warum in der neuen Corona-VO Sport für Trainings, sowie Wettkämpfe außerhalb von Wettkampfserien und Ligabetrieb PCR-Tests benötigt werden und für Wettkampfserien und den Ligabetrieb wiederum Antigen-Schnelltests ausreichend sind:
„Diese Lockerung ist vorgesehen, um den Spielbetrieb aufrecht zu erhalten. Ohne eine ausreichende Anzahl an Spielerinnen und Spielern oder beispielsweise einem Schiedsrichter ist die Teilnahme am Spielbetrieb nicht möglich. Da ein PCR-Testnachweis eine hohe Hürde darstellt, reicht hier ein Antigen-Testnachweis. Ein Training hingegen kann auch mit weniger Spielerinnen und Spielern sinnvoll durchgeführt werden. Daher sind hier die Zugangsvoraussetzungen weiterhin streng.“

In dieser Übersicht des Kultusministeriums werden die aktuellen Regelungen für den Sport, Stand 8. November 2021, zusammengefasst.

Weitere Informationen sind auf den Seiten des Kultusministeriums und des Landessportverbandes Baden-Württemberg zu finden.

 

Wichtige Links bzw. Informationen:

Hygienekonzept: LINK

Trainingsdokumentation: LINK

Formular Testbescheinigung:  LINK